Wer an Arbeits- und Gesundheitsschutz denkt, denkt nicht zwangsläufig an die sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG.
Huch, ich habe „Corona“ – kann mir mein Arbeitgeber jetzt kündigen, weil ich erkrankt bin? Kann man eigentlich überhaupt gekündigt werden, weil man wegen einer Erkrankung nicht mehr in vollem Umfang arbeiten kann?
Die Arbeitszeit stellt oft einen ganz wesentlichen Teil unserer Lebenszeit dar. Wer keine Arbeit hat, wird statistisch gesehen schneller krank. Dasselbe gilt für denjenigen, der zu viel arbeitet.
Seit Jahrzehnten wurde darüber diskutiert, ob Burn-out eine ernstzunehmende Erkrankung oder eine Modediagnose ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dieser Diskussion ein Ende gesetzt ...
Der Gesetzgeber hat es im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben: Der Unternehmer soll „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ermitteln. Als Betriebsrat bestimmen Sie mit.
Die Anzahl der Schichtarbeiter ist kontinuierlich gestiegen. Selbst zwischen 23:00 und 6:00 Uhr arbeiten mehr als 3 Millionen Beschäftigte ständig oder regelmäßig. Leider zu Lasten der Gesundheit und Zufriedenheit..
Eine extrem hohe Zahl von Arbeitnehmern ist täglich gefährlichen Substanzen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Der Kontakt kann über die Haut, das Einatmen oder den Magen-Darm-Trakt erfolgen.
In der Suchtprävention unterscheidet man zwischen "Pathologischem Glücksspiel" und der Internet- oder Medienabhängigkeit
Unter Kollegen bemerkt man schnell, ob jemand nicht mehr so leistungsfähig ist wie früher und möglicherweise ein Alkoholproblem hat...
Wenn das eigene Kind plötzlich erkrankt, muss man als Arbeitnehmer oft flexibel reagieren. Wer in diesem Fall nicht auf seinen Erholungsurlaub zurückgreifen möchte, sollte die Antworten auf die folgenden Fragen kennen: