NEU! Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Ein kompakter Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

NEU! Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

§ 37,6
SGB IX
PersR

Viele Kollegen befinden sich zuweilen in einer Zwickmühle: Sollen sie Missstände und/oder Rechtsverstöße, von denen sie Kenntnis erlangt haben, melden oder doch lieber schweigen? Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und etabliert ab sofort die Pflicht der Beschäftigungsgeber (mit mindestens 50 Beschäftigten), Meldestellen und Meldekanäle für derartige Hinweise einzurichten. Hinweisgeber sollen damit zukünftig vor Repressalien geschützt werden. Und vor allem: Es gibt umfangreiche Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung des Gesetzes, die Ihnen in diesem Webinar kompakt erläutert werden.

Hinweisgeberschutzgesetz – Hintergrund und Ziele des Gesetzes

  • Rechtliche Grundlage: die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Der Hinweisgeber als besonders schutzwürdige Person

Die betriebliche Konfliktsituation – wie geht man damit um?

  • Erkennen von Missständen und Verstößen – schweigen oder hinweisen?
  • Wichtig für die Entscheidung: Verbot von Repressalien wegen der Meldung
  • Anwendungsfälle – die umfangreichen gesetzlichen Regelungen im betrieblichen Alltag

Inhalt und Schwerpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Alternativ möglich: Interne oder externe Meldung
  • Alternativlos: Pflicht des Arbeitgebers, eine interne Meldestelle einzurichten
  • Was sind eigentlich »Meldekanäle« und wie funktionieren sie?
  • Achtung: kein Schutz bei wissentlich falschen Meldungen!

Der Betriebsrat als wichtiger Partner bei der Umsetzung des Gesetzes

  • Wichtig: Frühzeitig Informationen nach § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern
  • Meldekanäle und Technikeinsatz: ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG
  • Betriebsvereinbarungen zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens – erste Praxistipps
  • Nicht vergessen: Datenschutz für Hinweisgeber und Betroffene

Ihre Vorteile

  • Einfach online teilnehmen
  • Keine Anreise, kein Zeitverlust
  • Sie entscheiden, von wo aus Sie teilnehmen
  • Live-Webinar: Unser Fachreferent stellt sich auch Ihren Fragen
  • Webinar-Unterlagen zum schnellen Download

So gehen Sie vor

  • Wählen Sie Ihren Wunschtermin
  • Füllen Sie das Online-Buchungsformular aus, solange noch Plätze frei sind
  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Infos zum genauen Ablauf
  • Denken Sie daran, Ihren Vorgesetzten über Ihre Abwesenheit zu informieren!
  • Aktivieren Sie unmittelbar vor dem Webinar-Beginn den Zugangs-Link in unserer E-Mail
  • Unser Referent heißt Sie willkommen

Was Sie benötigen

  • Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
  • Headset, Webcam

Wir nutzen:

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. Teilnehmer 799,00 EUR
2. Teilnehmer 749,00 EUR
3. und jeder weitere Teilnehmer 699,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt.
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2024 möglich

Seminardetails

Webinardauer:
1,5 Tage

Teilnehmer:
ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 45 Poko-Points
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