Kann der Betriebsrat vermeiden, dass Überstunden in Kenntnis des Arbeitgebers geleistet werden, ohne dass der BR mitbestimmt?
Sonderurlaub wird relevant, wenn der Erholungsurlaub nicht ausreicht, um allen privaten Verpflichtungen und Belangen gerecht zu werden. Dann kann eine längere Pause von der Arbeitswelt erforderlich sein.
Naturkatastrophen wie z. B. Überschwemmungen, können unerwartet auftreten und den geregelten Tagesablauf stören. Welche Regelungen gibt es bei einem solchen Fall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ein Mitarbeiter macht Überstunden und arbeitet mehr als die täglich vereinbarte Arbeitszeit. Hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber?