Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt als „Gesetz des Betriebsrats“ und ist die wichtigste Rechtsquelle, die jedes Mitglied im Betriebsrat kennen und anwenden können soll. Besuchen Sie unsere Klassiker-Seminare Einführung Betriebsverfassungsrecht I, Betriebsverfassungsrecht II, Betriebsverfassungsrecht III oder Betriebsverfassungsrecht – Kompakt I und Betriebsverfassungsrecht – Kompakt II, um kompetent in Ihre Amtszeit starten und Kollegen kompetent vertreten zu können.