Im ersten Schritt sollten Sie sich Zeit nehmen, Informationen zu sammeln:
Vorkenntnisse im Team, Vorschläge für Zeit, Ort und Teilnehmerliste Ihres Seminars, unterschiedliche Angebote. Gern beraten wir mit Ihnen gemeinsam, welche Inhalte und welche Veranstaltungsform für Ihr Betriebsratsteam passend sind.
Je mehr Sie vorab klären, desto weniger Aufwand haben Sie hinterher.
Gerade für das erste Seminar sollten Sie offen im Gremium diskutieren, welche Art des Seminars für Sie als Betriebsrat sinnvoll ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich Zeit für diese wichtige Entscheidung zu nehmen und folgende Fragen zu berücksichtigen:
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sieht vor, dass nur konkret geplante Seminare (Ort, Zeit, Teilnehmer, Veranstalter etc.) rechtsverbindlich sind.
Nehmen Sie sich daher in der Planung des Seminars Zeit alle erforderlichen Informationen zu sammeln und beschließen Sie erst, wenn Sie alle Informationen bereits vorliegen haben!
Diese Vorlage bietet Ihnen Hilfe bei der ordnungsgemäßen Erstellung einer Tagesordnung für Ihre Betriebsratssitzung
Mit der Beschlussfassung machen Sie »Nägel mit Köpfen«. Ein ordentlicher Betriebsratsbeschluss ist die Eintrittskarte zu Ihrem Seminar.
Hier ist es wichtig, sehr exakt zu arbeiten, damit dem Seminarbesuch nicht aus formalen Gründen rechtlich etwas entgegensteht.
Für die Beschlussfassung zur Teilnahme an erforderlichen Seminaren gibt es Vorschriften, die Sie unbedingt beachten sollten.
Wenn Sie den Beschluss gefasst haben, ist es wichtig, den Arbeitgeber zu informieren. Denn er muss sich auf die Abwesenheit vom Arbeitsplatz, die Kosten und die Seminarorganisation möglichst frühzeitig einstellen können.
Sie benötigen für Seminare, die vom Betriebsrat als erforderlich beschlossen worden sind, keine Zustimmung oder Genehmigung des Arbeitgebers, aber Sie müssen den Arbeitgeber als Betriebsrat über Ihren Beschluss informieren. So kann sich der Arbeitgeber sowohl auf die Kosten als auch die Abwesenheit vom Arbeitsplatz rechtzeitig einstellen.
Eine durchdachte Beschlussfassung, die frühzeitige Information an den Arbeitgeber und die Tatsache, dass es sich um ein Grundlagenseminar handelt, führen in der Praxis fast immer zu einer kooperativen Lösung und einer erfolgreichen Seminarteilnahme. Dennoch kann es in einigen Fällen zu Rückfragen des Arbeitgebers kommen.
Ein Widerspruch des Arbeitgebers für ein Grundlagenseminar kommt in der Praxis äußerst selten vor und dürfte – je nach Einzelfall – nur wenig Erfolgsaussichten haben.
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Seminar widersprechen. Er kann