Um ihr Amt als Betriebsrat erfüllen zu können, benötigen Betriebsräte ein umfangreiches Wissen. Nicht nur die klassischen Einführungsseminare in das Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, sondern auch andere Themengebiete können "erforderlich" sein.
Nein! Nach § 37 Abs. 6 Satz 5 BetrVG ist ausschließlich der Arbeitgeber berechtigt, eine Einigungsstelle anzurufen - und auch nur dann, wenn es Streit über die zeitliche Lage gibt...
Der Betriebsrat kann sich dafür einsetzen, dass der Arbeitgeber diese Zahlungen gewährt, aber die grundlegende Entscheidung ist mitbestimmungsfrei..
Um seine Betriebsratsaufgaben zu erfüllen, suchte der freigestellte Betriebsratsvorsitzende regelmäßig die entsprechenden Außenstellen auf, in denen viele Angestellte im Schichtdienst tätig sind...
Befristungen sind immer wieder ein Anlass für jede Menge arbeitsrechtliche Probleme. Noch komplizierter wird es, wenn ein Betriebsratsmitglied einen befristeten Vertrag hat. Das ist grundsätzlich auch zulässig. Aber das gilt nicht für jeden Fall:
Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat besteht nicht selten Streit über die Erforderlichkeit einer Schulung. Dies umso mehr, wenn der Betriebsrat eines oder mehrere seiner Ersatzmitglieder zu einem Seminar schicken möchte.