Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Arbeitnehmervertretung ist am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu beteiligen. Sie unterstützen dabei die Kollegen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Eine wichtige Rolle dabei spielen Vertrauen, Einvernehmen sowie datenschutzrechtliche Aspekte.