Nachdem zentrale Wahlvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) durch das sogenannte „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ geändert wurden, ist auch die angepasste Wahlordnung (WO) zum BetrVG am 14. Oktober 2021 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind seither anzuwenden.
Eine ausführliche Darstellung aller Änderungen (Synopse) erhalten Sie als PDF nach Absenden dieses Formulars: