Wahlvorstand

Aufgaben, Zusammensetzung, Rechtliches

Der Wahlvorstand nimmt innerhalb der betrieblichen Mitbestimmung eine zentrale Rolle ein. Im Rahmen der Betriebsratswahl dient der Wahlvorstand der Durchführung eines demokratischen und transparenten Wahlverfahrens. Bestellt wird der Wahlvorstand in der Regel durch den Betriebsrat.

Die Betriebsrat-Seminare des Weiterbildungsinstituts Poko bieten ein umfassendes Schulungsangebot unter anderem zu den Themen Betriebsrat, Wahlvorstand und Betriebsratswahl, um Wahlvorstände optimal auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten.

Wer ist der Wahlvorstand für den Betriebsrat?

Der Wahlvorstand für den Betriebsrat umfasst eine bestimmte Anzahl von Personen, die als Gruppe für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebswahl verantwortlich ist. Wie viele Mitglieder der Wahlvorstand umfasst, hängt von der Größe und Struktur des jeweiligen Unternehmens ab und richtet sich nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Der Betriebsrat Wahlvorstand setzt sich häufig aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens zusammen, die selbst nicht dem Betriebsrat angehören. Sie werden vom Betriebsrat bestellt oder, falls noch kein Betriebsrat besteht, von der Belegschaft gewählt. Wichtig ist, dass die Mitglieder des Wahlvorstands eine neutrale und unabhängige Position einnehmen, um eine faire und transparente Betriebsratswahl sicherzustellen.

Darf der Betriebsrat im Wahlvorstand sein?

Auf die Frage, ob Betriebsratsmitglieder als Wahlvorstand kandidieren können, gibt es eine klare gesetzliche Regelung: Es ist gesetzlich möglich und üblich, dass Betriebsratsmitglieder im Wahlvorstand mitwirken.

Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat das Recht, aus seinen eigenen Reihen Mitglieder für den Wahlvorstand zu benennen. Gründe hierfür sind vor allem die guten und umfassenden Kenntnisse der betrieblichen Gegebenheiten, was die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wahlvorstand enorm erleichtert.

Sie möchten mehr über die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats erfahren? In unserem Betriebsrat Know-How finden Sie alles Wissenswerte zu Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und wichtige Begrifflichkeiten rund um die Betriebsratsarbeit.

Kann der Wahlvorstand als Betriebsrat kandidieren?

Ist für den Wahlvorstand eine Person der Belegschaft gewählt worden, die vorher nicht Mitglied im Betriebsrat war, stellt sich die Frage: Kann der Wahlvorstand Betriebsrat werden? Die Antwort hierauf ist ja:

Mitglieder des Wahlvorstands können auch gleichzeitig als Kandidat*innen für den Betriebsrat antreten. Allerdings müssen sie während des laufenden Wahlverfahrens der Betriebsratswahl bis zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses ihre Aufgaben im Wahlvorstand vorrangig wahrnehmen. 

Was macht der Wahlvorstand im Betriebsrat?

Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest – § 18 BetrVG.

Der Wahlvorstand ist in erster Linie für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich. Dazu zählen:

  • die Erstellung und Veröffentlichung des Wahlausschreibens,
  • die Führung des Wählerverzeichnisses,
  • die Organisation des Wahltermins,
  • die Überwachung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl.

Darüber hinaus unterstützt der Wahlvorstand die Verantwortlichen bei der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses.

Betriebsrat Wahlvorstand: Aufgaben und Rechtliches

Wenn Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte zum Wahlvorstand bestellt bzw. gewählt werden, ist es ab diesem Zeitpunkt ihre Aufgabe, die Wahl vorzubereiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 BetrVG). Nach dem zugrunde liegenden Betriebsverfassungsgesetz sind Mitglieder des Wahlvorstands zur Geheimhaltung (§ 79 BetrVG) und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet (§ 74 BetrVG).

Der oder die Wahlvorstandsvorsitzende beruft die Sitzungen ein und vertritt den Wahlvorstand nach außen. Sollte es noch keinen Wahlvorstandsvorsitz geben, so wird diese Position in der Regel von den Mitgliedern des Wahlvorstandes bestimmt.

Die Aufgaben des Wahlvorstands umfassen unter anderem:

  • die Erstellung eines Wahlausschreibens,
  • die Überprüfung der Wählerliste,
  • die Organisation des Wahltermins,
  • die Beschaffung und Bereitstellung von Wahlunterlagen,
  • die Überwachung des Wahlverfahrens,
  • die Auszählung der Stimmen,
  • die Feststellung des Wahlergebnisses.

Damit trägt der Wahlvorstand maßgeblich zur Gewährleistung einer demokratischen Betriebsratswahl bei.

Ersatzmitglieder im Wahlvorstand des Betriebsrats

Für jedes Mitglied des Betriebsrat-Wahlvorstandes kann – nach § 16 Abs. 1 S. 4 BetrVG – ein Ersatzmitglied bestimmt werden, das einspringt, sobald ein Mitglied des Wahlvorstands verhindert ist und die Aufgaben nicht übernehmen kann. Für den Wahltag selbst kann der Wahlvorstand zusätzlich sogenannte Wahlhelfer*innen heranziehen. Diese können den Wahlvorstand bei der Durchführung der Wahl und Stimmabgabe sowie bei der Auszählung der Stimmen unterstützen.

Wahlvorstand Betriebsrat: Kündigungsschutz

Die Mitglieder des Betriebsrat-Wahlvorstands genießen besonderen Kündigungsschutz. So dürfen sie während ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand nicht ohne Zustimmung des Wahlvorstands gekündigt werden. Diese Regelung ist ebenfalls im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten.

Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstands und bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sofern keine wichtigen Gründe für eine fristlose Kündigung sowie die Zustimmung des Betriebsrats vorliegen. Im Zeitraum von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kommt nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Der Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Wahlvorstandsmitglieder unabhängig und unbeeinflusst von möglichen Repressalien ihre Aufgaben im Betriebsrat-Wahlvorstand wahrnehmen können. Er gewährleistet somit die Unabhängigkeit und Neutralität des Wahlvorstands und trägt zur Durchführung einer fairen und demokratischen Betriebsratswahl bei.

Erfahren Sie mehr zum Kündigungsschutz für Betriebsräte

Betriebsrat Wahlvorstand: Seminare und Schulungen

Das Weiterbildungsinstitut Poko bietet ein breites Schulungs- und Seminarangebot zum Thema Betriebsrat und Betriebsratswahl an, um Wahlvorstände umfassend auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten. Die Schulungen von Poko vermitteln fundiertes Wissen über die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands sowie praktische Tipps zur erfolgreichen Durchführung einer Betriebsratswahl.

Die erfahrenen Referent*innen von Poko stehen Teilnehmenden mit ihrem umfassenden Know-how zur Seite und unterstützen sie dabei, ihr Wissen in der Praxis anzuwenden. Dabei lernen sie, Sicherheit im Umgang mit den komplexen Abläufen einer Betriebsratswahl zu gewinnen. Durch die qualifizierte Weiterbildung bei Poko schaffen Mitglieder des Betriebsrat-Wahlvorstands die ideale Basis, um einen fehlerfreien und demokratischen Wahlprozess zu gewährleisten.

Ob als  Live-Webinar, Präsenzschulung oder individuell auf Sie zugeschnitten in Ihrem Unternehmen vor Ort: Unser Angebot an Betriebsrat-Schulungen ist staatlich anerkannt nach Betriebsverfassungsgesetz.