Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Schließt ein Arbeitgeber mit einem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, muss er auch ordnungsgemäß ausbilden. Der Auszubildende erhält für die Tätigkeit, für die er erst noch ausgebildet werden soll, dementsprechend auch nur eine vergleichsweise geringe Ausbildungsvergütung.