Wann haben Auszubildende Anspruch auf Wohngeld?

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Das neue Ausbildungsjahr hat gestartet und für viele junge Menschen beginnt damit ein ganz neuer Lebensabschnitt. Der Start in die Ausbildung bedeutet auch, endlich auf eigenen Beinen zu stehen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu sein. Viele junge Menschen ziehen bei ihren Eltern aus und beziehen die ersten eigenen vier Wände. Doch das Ausbildungsgeld reicht oft nicht aus, um neben dem Lebensunterhalt, Fahrtgeld und sonstigen Ausgaben auch noch Miete zu bezahlen. Dabei wird nicht selten übersehen, dass Auszubildende das auch nicht immer müssen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterstützung haben können.

Doch wo liegen die Unterschiede zwischen Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Wohngeld? Und wer hat Anspruch hierauf? Hier ein kleiner Überblick!

Zunächst einmal zur Unterscheidung:

Bafög ist die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten. Wichtigstes Ziel ist dabei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten. Der aktuelle BAföG-Höchstsatz liegt bei 825 Euro im Monat.

BAB ist dagegen ein monatlicher Zuschuss zum Ausbildungsgehalt. Dieser wird gewährt, wenn

  • du an einer berufsbildungsvorbereitenden Maßnahme teilnimmst
  • wenn der Ort deiner Ausbildung zu weit vom Wohnort deiner Eltern entfernt liegt, um dort wohnen zu bleiben.
  • Wenn du eine Ausbildung absolvierst, älter als 18 Jahre alt und verheiratet bist bzw. mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin zusammenwohnst.
  • Wenn du eine Ausbildung absolvierst, nicht bei deinen Eltern lebst und mindestens ein Kind hast.

Die BAB setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und kann in der Höhe variieren (Grundbedarf, Pauschale für Miete, Arbeitskleidung etc.)

Unser Tipp: Besonders Auszubildende mit Familie und solche, die extra für die Ausbildung umgezogen sind, könnt ihr mit entsprechenden Informationen versorgen. Angesprochen werden kann das Thema beispielsweise in der nächsten JAV-Versammlung.

Und dann gibt es noch Wohngeld, welches ihr beim Sozialamt, beim Wohngeldamt oder bei der Wohngeldstelle der eigenen Gemeinde beantragen könnt. Um einen Wohngeld-Anspruch zu haben, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Wichtige Faktoren sind insbesondere:

  • die Höhe der Miete bzw. der Belastung
  • die Höhe des Einkommens
  • sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG).

Unser Tipp: Die Voraussetzungen für die Bewilligung des Wohngeldes sind nicht immer leicht zu durchschauen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, aber glaubt zum berechtigtem Personenkreis zu gehören, kann sich ein Antrag lohnen. Die Bearbeitung erfolgt kostenlos.

Und noch ein wichtiger Punkt zum Schluss: Entweder ihr habt einen Anspruch auf Bafög/BAB oder auf Wohngeld. Beide Unterstützungen nebeneinander können grundsätzlich nicht gewährt werden.