Symposium Betriebsrat und Mitarbeiter im Pharma-Außendienst


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Symposium Betriebsrat und Mitarbeiter im Pharma-Außendienst

§ 37,6
SGB IX

Dieses Symposium informiert Sie über aktuelle Fragen und Probleme im Pharma-Außendienst. Ob Mitarbeiterdatenschutz, Fragen des Gesundheitsschutzes oder Umstrukturierungen – unsere Experten zeigen Ihnen, wo Sie als Betriebsrat ansetzen können, um den Kollegen im Außendienst ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Aufgrund der spezifischen Anforderungen werden die Belange des Außendienstes allgemein und die des Pharma-Außendienstes in zwei verschiedenen Gruppen behandelt.

Gerade in der Pharmabranche hat der Außendienst eine Schlüsselfunktion. Er akquiriert Aufträge, pflegt den direkten Kontakt zu den Kunden und ist damit auch Aushängeschild des Unternehmens. Der Außendienst spürt aber auch den zunehmenden Druck durch die Veränderung von Gebieten und Produkten, wachsenden Umsatzvorgaben und Umstrukturierungen. Als Betriebsrat in Pharma-Unternehmen mit einem angestellten Außendienst müssen Sie zu speziellen Fragestellungen adäquate und realistische Lösungen entwickeln und aushandeln.

Tag 1

1. Vortrag: Gesundheitsschutz – besondere Gefährdungen im Außendienst

  • Besondere Gefährdungen durch Reisetätigkeiten
  • Gefährdung im technischen Vertrieb beim Kunden
  • Gefährdungsbeurteilungen: Initiativrecht des BR umsetzen!
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit internen und externen Gesundheitsberatern

Referentin: K. Hedke, Dipl.-Ingenieurin, Systemische Arbeitsschutzberaterin

2. Vortrag: Aktuelle Arbeitszeitfragen

  • Arbeitszeitmodelle und deren praktische Umsetzung
  • Mobile Arbeit und Homeoffice – Besonderheiten im Außendienst
  • Dauerbrenner Zeiterfassung – pro und contra
  • Teilzeit und Außendienst – wie passt das zusammen?
  • Außendienst – Handlungsoptionen und Kontrollpflichten des Betriebsrats

Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a.D.

3. Vortrag: Faire Ziel- und Umsatzvorgaben – aber wie?

  • Mitbestimmung bei Prämien, Provisionen und anderen leistungsabhängigen Bestandteilen
  • Änderung des Vertriebs- und Aufgabengebiets – was ist wie zulässig?
  • Nichterfüllung von Zielvorgaben – Ausfall der Arbeitsleistung
  • Einschaltung der Einigungsstelle – erstrebenswert?

Referentin: J. Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht

4. Vortrag: Fehlverhalten und Leistungsmangel

  • Fehlverhalten im Außendienst – die häufigsten Vorwürfe
  • Leistungsminderung – Leistungsschwächen – Low Performer
  • Probleme der Leistungsmessung und von Leistungsvorgaben
  • Folgen von Minderleistung: besondere Bedeutung von Abmahnung und Qualifizierung bei der Kündigung im Außendienst
  • Mitbestimmung und Initiativen des Betriebsrats – frühzeitig umsetzen

Referent: Dr. Gerding, Richter am Arbeitsgericht

Tag 2

5. Vortrag: Umstrukturierung – wozu überhaupt noch Außendienst?

  • Änderungen der Arbeitsbedingungen: Außendienst von zu Hause?
  • Rechtsprobleme bei Gebiets- und Produktänderungen
  • Abgabe an Dienstleister und Abschluss von Werkverträgen
  • Leiharbeit im Außendienst – ein Trend mit Nebenwirkungen
  • Wirtschaftsausschuss als Informationsquelle und Beratungsinstanz bei Strukturänderungen im Außendienst
  • Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats

Referent:  W. Göttling, Vors. Richter am LAG a.D.

6. Vortrag: Kfz-Nutzung – wann der Betriebsrat mit an Bord ist

  • Art und Ausstattung des Dienstwagens
  • Mehrkosten für ein Wunschfahrzeug
  • Private Nutzung und Haftungsfragen
  • Rückgabevereinbarungen
  • Spion im Dienstwagen? – Telematik und Datensammlung
  • Dienstwagennutzung und AGB-Kontrolle

Referent: M. Obst, Fachanwalt für Arbeitsrecht

7. Vortrag: Digitalisierung und Mitarbeiterdatenschutz

  • Erfolgskontrollen und Grenzen durch den Datenschutz
  • Tätigkeitsberichte, Ranglisten und Zielvorgaben: Was passiert mit den Daten?
  • Grenzenlose technische Möglichkeiten und ihre Kehrseite
  • Cloud Computing – Digitalisierung und Datenübertragung
  • Merkpunkte für eine Betriebsvereinbarung

Referent: S. Pflug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

8. Vortrag:  Betriebsratstätigkeit und Außendienst – eine echte Herausforderung

  • Freistellung von der Arbeit – praktische Fragen und Antworten
  • Problemfeld Betriebsversammlung – nur noch in Präsenzform?
  • Wichtig: Entgeltsicherung und berufliche Entwicklung im Auge behalten
  • Betriebsratssitzung und Beschlussfassung – nur noch digital?
  • Erforderliche Kosten der BR-Tätigkeiten im Außendienst

Referentin: J. Hansen, Fachanwältin für Arbeitsrecht


Schulungsanspruch

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Die Teilnahme an einer Betriebsrätekonferenz muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, sofern sich die Veranstaltung nicht nur auf einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmer beschränkt, sondern auch dazu dient, einen bestimmten Wissensstand bei den Teilnehmern herbeizuführen und ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (LAG Hamburg, 04.12.2012 – 4 TaBV 14/11).

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. und 2. Teilnehmer 1.249,00 EUR
3. und jeder weitere Teilnehmer 1.099,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,0 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr

Teilnehmer: max. 35

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

"Viele Anregungen für die BR-Arbeit. Praxisbezogen. Themenbereiche sehr weit gefächert."
Teilnehmer dieses Seminars in Hannover

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