Agiles Arbeiten

New-Work-Prozesse kompetent und erfolgreich mitgestalten


Agiles Arbeiten

§ 37,6

Sie lernen, was sich hinter »agilem Arbeiten« verbirgt und welche Herausforderungen, aber auch Chancen, die Veränderungen bereithalten. Indem Sie unter Anleitung unserer Experten agile Methoden aktiv kennenlernen und ausprobieren, stellen wir den erforderlichen Praxisbezug her. Ihnen werden die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung agiler Arbeitsmethoden vermittelt, sodass Sie rechtssicher die Weichen für die Zukunft, auch im Sinne der Belegschaft, stellen können.

Unternehmen müssen sich ständig weiterentwickeln und verbessern, um langfristig bestehen zu können. Agiles Arbeiten und agile Teams sind die unternehmerische Antwort auf steigende Komplexität und Dynamik. Die neuen Arbeitsmodelle sind eine Herausforderung für zukunftsorientierte Betriebsräte, die die Prinzipien agilen Arbeitens kennen müssen, um betriebliche Veränderungsprozesse von Anfang an kompetent mitzugestalten.

Agiles Arbeiten – was steckt dahinter?

  • Rahmenbedingung VUKA-Welt und Arbeit 5.0
  • Agilität als Unternehmenskultur: Werte, Prinzipien, Praktiken
  • Mehr Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer in selbstorganisierten Teams
  • Neues "Mindset" und veränderte Kommunikation

Agiles Arbeiten in der Praxis – agile Methoden kennen und ausprobieren

  • Dezentrale Prozesssteuerung (Kanban)
  • Selbstorganisiertes Projektmanagement in Arbeitsteams (Scrum)
  • Neue Innovationsmethoden/Problemlösungsansätze (Design Thinking, Effectuation)
  • Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen

Rechtliche Rahmenbedingungen für agile Zusammenarbeit

  • Vertragliche und rechtliche Gestaltungsspielräume
  • Agil und mobil? Neue rechtliche Grundlagen
  • Agiler Arbeitsort, agile Arbeitszeit und Direktionsrecht
  • Betriebsvereinbarungen zu agiler Arbeit – neue Herausforderungen für den Betriebsrat
  • Einsatz von Fremdpersonal: Leiharbeit, Werk- und Dienstvertrag
  • Datenschutz – ein aktueller Überblick

Mitbestimmung in der agilen Unternehmenswelt

  • Das A und O: Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Neue Informations- und Beratungsrechte
  • Auch neu: Anspruch auf externe Berater beim Einsatz von KI
  • Agiles Arbeiten als neue Arbeitsmethode: Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
  • § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: Das neue Mitbestimmungsrecht bei mobiler Arbeit ist da!
  • Leistungs-/Verhaltensüberwachung in agilen Strukturen – Regelungsbedarf prüfen

Der agile Betriebsrat – moderne Methoden in der Betriebsratsarbeit nutzen

  • Chancen und Risiken abwägen – neue Formen der Zusammenarbeit erproben
  • Im Mittelpunkt: Wünsche und Bedürfnisse der Belegschaft gezielt einbinden

Schulungsanspruch

Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).

Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

 

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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