In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie die Rechtsprechung, die tägliche Praxis und die Organisation bei den Landesarbeitsgerichten (LAG) in Deutschland aussieht. Sie erfahren nicht nur, wie diese Gerichte in den jeweiligen Bundesländern strukturiert und für welche Angelegenheiten sie zuständig sind, sondern auch, mit welchen Fällen und Rechtsstreitigkeiten sie befasst sind – oft übrigens als letzte Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik.
Das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wird nicht nur von Gesetzen, Verordnungen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen bestimmt, sondern in erheblichem Maß auch durch die Rechtsprechung geprägt. Für die Arbeit im Betriebsrat ist es daher unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung – auch der Landesarbeitsgerichte – zu kennen. Zahlreiche Entscheidungen haben nämlich länderübergreifende Bedeutung für alle Arbeitsgerichte und können deshalb auch die BR-Arbeit mitprägen.
Aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht**
Aktuelle Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht**
Richtungsweisende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts
Teilnahme an einer Sitzung des LAG*
* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen.
** Bei diesen Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die von unseren Referenten für jeden Seminartermin an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst und um wichtige neue Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit ergänzt wird.
Schulungsanspruch
Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer 1.499,00 €
3. und jeder weitere Teilnehmer 1.299,00 €
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2024 möglich
Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. |
Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Seminar Ende | |
12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. |
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
"Beide Referenten waren äußerst kompetent. Die Seminarzeit war sehr kurzweilig und durchweg informativ!"
Teilnehmer dieses Seminars in Köln
"Ich bin wunschlos zufrieden!"
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg
"Die Seminarleitung war sehr nett und freundlich - vielen Dank. Die Unterstützung und das Arbeitsklima waren super!"
Teilnehmer dieses Seminars in Wiesbaden
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.