Aktuelle Rechtsprechung am Landesarbeitsgericht

Neuigkeiten und Tendenzen - live miterlebt


Aktuelle Rechtsprechung am Landesarbeitsgericht

§ 37,6
SGB IX

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie die Rechtsprechung, die tägliche  Praxis und die Organisation bei den Landesarbeitsgerichten (LAG) in  Deutschland aussieht. Sie erfahren nicht nur, wie diese Gerichte in den jeweiligen Bundesländern strukturiert und für welche Angelegenheiten sie zuständig sind, sondern auch, mit welchen Fällen und Rechtsstreitigkeiten sie befasst sind – oft übrigens als letzte Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit  in der Bundesrepublik. 

Das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wird nicht nur von Gesetzen, Verordnungen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen bestimmt, sondern in erheblichem Maß auch durch die Rechtsprechung geprägt. Für die Arbeit im Betriebsrat ist es daher unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung  – auch der Landesarbeitsgerichte – zu kennen. Zahlreiche Entscheidungen haben nämlich länderübergreifende Bedeutung für alle Arbeitsgerichte und  können deshalb auch die BR-Arbeit mitprägen.

Aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht**

  • Befristung von Arbeitsverträgen und -bedingungen
  • Der Anspruch auf »Equal-Pay« nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung Urlaub und Elternzeit
  • Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung – weiterhin auf dem Prüfstand
  • Neues zum Datenschutz Homeoffice und mobile Arbeit – erste Urteile zu Rechtsgrundlagen und deren Umsetzung
  • Das AGG – Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht und Schwerbehinderung

Aktuelle Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht**

  • Betriebsratssitzung und Beschlussfassung – in präsenter oder digitaler Form?
  • Anspruch des BR auf Überlassung moderner Informations- und Kommunikationsmittel
  • Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
  • Beteiligung bei der Einführung und beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung sowie bei der Versetzung nach § 99 BetrVG
  • Neues zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Richtungsweisende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts

Teilnahme an einer Sitzung des LAG*

  • Vorbereitung der in der Sitzung anstehenden Rechtsstreitigkeiten
  • Analyse und Bewertung der Sitzung
  • Bedeutung der Entscheidungen für die Rechtsanwendung im Betrieb

* Sollte ein Gerichtsbesuch nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe  bei Gericht anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre  Fragen eingehen. 

** Bei diesen Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die von unseren Referenten  für jeden Seminartermin an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst  und um wichtige neue Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit ergänzt wird.    

Besondere Vorteile

Schulungsanspruch

Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer 1.499,00 €

3. und jeder weitere Teilnehmer 1.299,00 €

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2024 möglich

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Beide Referenten waren äußerst kompetent. Die Seminarzeit war sehr kurzweilig und durchweg informativ!"

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"Ich bin wunschlos zufrieden!"

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"Die Seminarleitung war sehr nett und freundlich - vielen Dank. Die Unterstützung und das Arbeitsklima waren super!"

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