Betriebsverfassungsrecht - Kompakt II

Wichtige Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte kennen und nutzen


Betriebsverfassungsrecht - Kompakt II

§ 37,6
SGB IX

Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerdem mit der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.

Die sozialen Angelegenheiten sind das Paradebeispiel für ein sehr starkes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Auch die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten erweist sich in der Praxis als enorm wichtig. Die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben zur Ausübung dieser Mitbestimmungsrechte gehören deshalb zu Ihrem unverzichtbaren Repertoire.

Besondere Fragen zur Geschäftsführung des Betriebsrats

  • BR, GBR, KBR - wer ist zuständig?
  • Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Zusammenarbeit mit JAV und SBV
  • Die Geschäftsordnung des Betriebsrats - mit neuer großer Bedeutung

Beteiligungsrechte bei der Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen

  • Betriebliche Ordnungs- und Verhaltensvorschriften
  • Betrieblicher Datenschutz - ein sensibles Thema
  • Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätze
  • Arbeitsüberlastung verhindern: Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Ihre Beteiligungsrechte bei Regelungen zu Arbeitszeit und -entgelt

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit - mit Arbeitszeiterfassung?
  • Überstunden und Kurzarbeit - inzwischen Dauertatbestände?
  • Homeoffice und Co. - auch ein Arbeitszeitthema
  • Vergütungsordnung im Betrieb: die betriebliche Lohngestaltung

Ihre Mitwirkung bei neuen Arbeitsformen und neuer Technik

  • »Echte« Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
  • Technische Kontrolleinrichtung - immer mehr im Fokus moderner BR-Tätigkeit
  • Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) - nur noch mit Betriebsrat

Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • Was sind überhaupt wirtschaftliche Angelegenheiten? Betriebsänderungen der §§ 111 ff. BetrVG
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • Zweck, Inhalt und Bedeutung eines Interessenausgleichs
  • Erzwingbar: Der Sozialplan als besondere Betriebsvereinbarung

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Einigungsstellenverfahren - wann ist die Einigungsstelle zuständig?
  • Initiativrechte: agieren statt reagieren
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


Wichtig: In diesem Seminar die Inhalte in konzentrierter und komprimierter Form vermittelt. In unseren Seminaren Betriebsverfassungsrecht II und Betriebsverfassungsrecht III erweitern wir diese Inhalte um die Gelegenheit zu Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag sowie wichtige Kommunikationskenntnisse. 

Verantwortliche Betriebsratsarbeit ist nur dann möglich, wenn jedes Betriebsratsmitglied über Mindestkenntnisse der mit seinem Amt verbundenen Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind hinsichtlich des BetrVG in erster Linie durch Schulung zu erlangen (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14).

§ 37,6

Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. Teilnehmer 1.549,00 EUR,
2. Teilnehmer  1.499,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer  1.399,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Der Referent hat uns die Inhalte wirklich sehr mitreißend und spannend vermittelt."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg

"Mir hat es gut gefallen, dass so viele Praxisfälle besprochen worden sind."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg

"Besonders gefallen hat mir die Mischung aus Richter-/Rechtsanwalt-Ausführungen zur differenzierten Darstellung der Themen."
Teilnehmer dieses Seminars in Lübeck

"Sehr gute Organisation, Themen wurden sehr gut erklärt, auf Fragen wurde zu jeder Zeit eingegangen."
Teilnehmer dieses Seminars in Lübeck

"Auflockerung durch Praxisfälle, informativ und unterhaltsam. Die Erläuterungen zum Vorgehen im Betriebsrat um Ziele zu erreichen, waren erstklassig."
Teilnehmer dieses Seminars in München

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