Zahlreiche Unternehmen stellen Themen wie Compliance und Ethik-Richtlinien in den Fokus einer neuen Firmenphilosophie. Regelwerke, die die Einhaltung nationaler oder internationaler Vorschriften vorgeben, sollen wirtschaftliche Risiken vermeiden und rechtstreues Verhalten gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Behörden transparent darstellen. Dabei sind nicht nur die Bereiche einer guten Unternehmensführung, klarer Kommunikations- und Meldestrukturen bei Fehlverhalten Einzelner oder der Umgang mit Problemsituationen in der Öffentlichkeit Gegenstand dieser oft komplexen, teilweise auch widersprüchlichen Regelwerke. Auch in Unternehmen, in denen es bislang keine Beanstandungen gab, bringt Compliance zahlreiche Veränderungen mit sich, die zu einem großen Teil mitbestimmungspflichtig und damit auch ein Kernthema für Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat geworden sind.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie alles zu Compliance-Regeln und den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Sie sehen, in welcher Weise Verhaltensregeln wirken und wo Mitarbeiter gleichwohl vor zu strengen Regeln geschützt werden müssen.
Aktuelle Entwicklungen bei Compliance und Ethik-Richtlinien
Whistleblowing und Meldung von Fehlverhalten
Einführung von Compliance und Ethik-Richtlinien im eigenen Betrieb
Schulungsanspruch
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Seminardauer: 2,0 Tage
Teilnehmer: max. 20
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.