Informiert Ihr Gremium die Arbeitnehmer regelmäßig und transparent und kann somit auf die so wichtige Unterstützung der Kollegen bauen? Rund um die Betriebsratswahl benötigen Sie diese ganz besonders. Ist bei Ihnen die Öffentlichkeitsarbeit in der Vergangenheit eher zu kurz gekommen, sollten Sie sie spätestens jetzt dringend in Angriff nehmen.
Die Beschäftigten müssen über Ihre Arbeit als Betriebsrat ausreichend informiert sein.
Informationen am traditionellen Schwarzen Brett werden oft schlecht oder gar nicht wahrgenommen. Mittlerweile existieren auch zahlreiche andere Möglichkeiten:
Übrigens:
Nach einem Grundsatzurteil des BAG (BAG 21.11.1978 – 6 ABR 85/76) müssen Sie sich nicht nur mit einem Aushang zufriedengeben. In diesem konkreten Fall klagte ein Arbeitgeber gegen einen Betriebsrat, der in unregelmäßigen Abständen eine 2-seitige Informationszeitschrift erstellen und im Betrieb verteilen wollte. Das Gericht gab dem Betriebsrat recht. Sofern darin über Betriebsratsthemen berichtet werde, seien dem Arbeitgeber die Kosten für die Infozeitschrift durchaus zumutbar.