Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1977. Er studierte 1997-2001 in Halle/Saale, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zivilrecht tätig war. 2005 promovierte er im Arbeits- und Zivilrecht zum Thema „Mankohaftung und Beweislastverteilung“. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt tätig und seit 2009 bei ZENK. Seit 2012 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Markus Pander war Lehrbeauftragter der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Prüfer für das Erste Juristische Staatsexamen (Universitärer Teil) in den Schwerpunktbereichen Arbeitsrecht und Forensische Praxis. Er ist schwerpunktmäßig im Bereich des Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrechts sowie bei der Beratung und Begleitung von Umstrukturierungen und Eingruppierungsprozessen tätig. Zudem berät er in Fragen des Beschäftigtendatenschutzes.