Dem Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Durch dieses Gesetz sollen mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit gebracht und zielgenauer unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz gehalten werden. Das sind wichtige Signale, auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel.
Ab 2024 müssen Unternehmen ab 60 Arbeitsplätzen eine doppelt so hohe Ausgleichsabgabe leisten wie bisher, wenn sie trotz der Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Betriebe existieren Sonderregelungen. Derzeit erfüllen leider nur 39 % der Unternehmen die Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
Weiterhin regelt das Gesetz, dass eine schwerbehinderte Person, die vorher z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig war, in den ersten zwei Jahren einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann.
Verbessert wird auch das Bewilligungsverfahren der Integrationsämter für Anspruchsleistungen. Es wird eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt. Das bedeutet, dass wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser 6 Wochen über eine beantragte Genehmigung entscheidet, die Genehmigung nach Ablauf dieser Frist als erteilt gilt.
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