Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Ob möglichst früh in den Ruhestand oder Arbeiten über die normale Altersgrenze hinaus: In diesem Symposion lernen Sie beide Varianten der Altersbeschäftigung kennen. Erfahren Sie, wie die ent-sprechenden Arbeitsverhältnisse gestaltet werden können und wie die rentenrechtlichen Auswirkun-gen sind. Bereiten Sie sich auf die vielen möglichen Konstellationen vor, behalten aber auch den Überblick bei Umstrukturierungen und fördern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer älteren Kollegen. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte und setzen Sie diese effektiv um!
Die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Beschäftigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten im Alter sind vielfältig und teilweise recht kompliziert. Hier ist eine solide Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und der Rechtsprechung gefordert, die sich mit der Gestal-tung von Arbeitsverträgen, den rentenrechtlichen Auswirkungen und vor allem auch mit den Beteili-gungsrechten des Betriebsrats befassen.
1. Vortrag Arbeiten im Alter – ein Überblick
Referent: F. Kramer, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
2. Vortrag: 67 X - was ist nun eigentlich das Renteneintrittsalter?
Referent: St. Brück, Fachanwalt für Sozialrecht
3. Vortrag: Altersteilzeit – immer noch eine Alternative?
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a.D
4. Vortrag: Von wegen altes Eisen – leistungsfähig auch im Alter
Referent: R. Greim, Diplom-Pädagoge, Trainer und Berater
5. Vortrag: Altersbeschäftigung und Regelaltersrente – starke Nachfrage bei den Senioren
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a.D
6. Vortrag: Merkmal »Alter« und Umstrukturierungen
Referent: Dr. A. Borsutzky, Fachanwalt für Arbeitsrecht
7. Vortrag: Rentennahe Jahrgänge – Auswirkungen von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen
Referent: F. Kramer, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
8. Vortrag: Geistig fit im Beruf – Strategien und hilfreiche Methoden
Referent: R. Greim, Diplom-Pädagoge, Trainer und Berater
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse imSinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durchentsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare vermitteln in der Regel für dieSchwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4SGB IX.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
1. und 2. Teilnehmer 1.249,00 EUR
3. und jeder weitere Teilnehmer 1.099,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 2,0 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: max. 35
"Besonders gefallen hat mir, dass die Referenten mit Witz vorgetragen haben. Es wurde dadurch lebhaft und nie langweilig!"
"Qualität der Referenten: top!"
"Sehr gute Organisation und Seminarunterlagen, sehr kompetente Referenten."
"Sehr abwechslungsreich durch verschiedene Referenten."
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.