Arbeitssicherheit in Unternehmen

Die Anzahl der Arbeitsunfälle in deutschen Betrieben ist zwar in den letzten Jahren immer weiter gesunken, aber ausgeschlossen werden können sie leider nicht. Allerdings kann ihre Häufigkeit weitgehend eingeschränkt werden. Dabei ist der Unternehmer gefragt, der für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist und durch Umsicht und vorausschauendes Denken die Arbeitsbedingungen im Betrieb entsprechend gestalten muss und so die Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter sicherstellt.

Folgen für Unternehmen und Mitarbeiter

Arbeitsunfälle infolge mangelnder Arbeitssicherheit beeinflussen das Betriebsergebnis mehrfach negativ. Es folgen Leistungsausfälle von Mitarbeitern, die vertreten werden müssen – was vom Leistungsergebnis häufig nicht vergleichbar ist – und einhergehen mit doppelten Lohnkosten aufgrund der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Weiterhin führt mangelnde Arbeitssicherheit im Unternehmen auch häufig zu Unzufriedenheit und Demotivation der Beschäftigten. Die Arbeitnehmer fühlen sich in dem Fall oft nicht respektiert und wertgeschätzt. Denn ansonsten würde der Chef ja mehr in die Arbeitssicherheit investieren und nicht zulassen, dass Gefahren am Arbeitsplatz lauern.

Gesetzliche Grundlage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

In Betrieben ab 20 Mitarbeitern ist der Arbeitgeber verpflichtet, unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Dieser kann die Tätigkeit haupt- oder nebenamtlich ausführen. Der Umfang seiner Arbeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Zu seinen Aufgaben zählt es, in regelmäßigen Abständen Arbeitsschutzbelehrungen durchzuführen, regelmäßig die Betriebsräume und technischen Anlagen zu kontrollieren und Hinweisen der Beschäftigten nachzugehen. Wächst der Umfang der Maßnahmen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen.

Weiterhin ist jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, verpflichtet, sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden.

Gefährdungspotenziale

Je nach Art des Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit sehr unterschiedlich. Ein Produktionsbetrieb, in dem an Maschinen gearbeitet wird, stellt ganz andere Anforderungen an die Absicherung der Arbeitsplätze und Betriebsräume als z. B. ein Bürobetrieb. Dabei fließt nicht nur die Absicherung gegen Sturzgefahren oder Verletzungen an Maschinen ein, sondern es geht auch um die perspektivische Vermeidung von Berufskrankheiten durch z. B. Staub, Lärm, schädliche Dämpfe oder andere Gefahren. Eine besondere Herausforderung stellt sich für Handwerksbetriebe, die auch an Baustellen, außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, arbeiten. Und oft auch gemeinsam mit anderen Firmen an einem Auftrag tätig sind. Zudem verändert sich regelmäßig der Baufortschritt. Dadurch muss die Arbeitssicherheit vor Ort täglich neu überprüft und unter Kontrolle behalten werden.

Auch der Betriebsrat hat im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um die Arbeit sicherer und gesünder zu machen. Er hat mitzubestimmen bei den Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie beim Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften. Sein Mitbestimmungsrecht umfasst insbesondere die Auswahl und die Organisation geeigneter Verfahren der Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

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