Wenn euer Wahlvorstand die Wahlniederschrift (§ 16 WO; von der euer Arbeitgeber und eine in eurem Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Kopie erhalten, § 18 Satz 2 WO) erstellt und damit das (vorläufige) Wahlergebnis festgestellt hat, dann muss er die in eure Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählten Kandidaten unverzüglich schriftlich von ihrer/deren Wahl informieren. Diese sollten dann möglichst schnell mitteilen, ob sie die Wahl auch annehmen. Erklärt der von euch gewählte Kandidat nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen, dass er die Wahl ablehnt, dann gilt die Wahl als angenommen (§ 39 Abs. 2, § 17 Abs. 1 WO).
Wenn alle von euch in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählten Kandidaten die Wahl angenommen haben, dann muss euer Wahlvorstand ihre/deren Namen durch Aushang bekannt geben. Dieser Aushang muss zwei Wochen in derselben Weise erfolgen wie das Wahlausschreiben (§ 18 WO). Mit dieser Bekanntmachung beginnt die 2-wöchige Frist für die Anfechtung der Wahl eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung (s. Anfechtung der Wahl).
Euer Wahlvorstand muss die gewählten Kandidaten innerhalb von einer Woche zur sog. konstituierenden Sitzung eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung einberufen (§§ 65 Abs. 2 Satz 1, 29 Abs. 1 BetrVG). Bei der sog. konstituierenden Sitzung handelt es sich um die erste Sitzung Eurer neu gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretung, in der von den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in) gewählt werden. Bis zu dieser Wahl leitet der/die Vorsitzende eures Wahlvorstandes die Sitzung.
Alle Unterlagen zur Wahl eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung muss euer Wahlvorstand eurem Betriebsrat nach der Wahl übergeben, der sie dann mindestens bis zum Ende der Amtszeit eurer neu gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretung aufzubewahren hat (§ 19 WO).
Zu den Wahlunterlagen gehören u.a.
Ihr habt auch grundsätzlich das Recht, Einsicht in die Wahlunterlagen zu nehmen.
Eine transparente, rechtssichere und reibungslose Wahl ist notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start der JAV! Im Herbst 2022 steht sie wieder vor der Tür: Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die amtierende JAV und der Betriebsrat sind jetzt gefordert. Zuallererst muss ein Wahlvorstand bestellt werden und viele weitere Formalien stehen auf der Tagesordnung: Wahlverfahren bestimmen, Wählerliste erstellen, Wahlausschreiben aufhängen - bis die Wahl dann mit der Stimmabgabe richtig losgeht. Was auf diesem Weg alles zu beachten ist und welche Regeln besonders wichtig - und teilweise auch neu - sind, lernst du in unserem Seminar zur JAV-Wahl 2022.
Alle JAV-Mitglieder und Betriebsräte, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitwirken, sind in diesem Seminar ebenso richtig wie bereits bestellte Wahlvorstandsmitglieder. Wir geben dir nicht nur praktische Tipps, mit Hilfe unseres Fristenrechners sowie unserer Formulare und Checklisten kannst du außerdem Schritt für Schritt die JAV-Wahl rechtssicher und erfolgreich durchführen.
Im Herbst 2022 ist es wieder so weit: Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung steht vor der Tür – teilweise mit neuen gesetzlichen Regelungen. Der Betriebsrat und die amtierende JAV sind jetzt besonders gefordert, damit von Anfang an alles richtig läuft. Denn schon so manch vermeintlich kleiner Fehler kann eine Wahl anfechtbar machen. In diesem Webinar geben wir dir einen ersten Überblick über typische Stolperfallen und ihre Folgen.