Ausbildung abgeschlossen - nützliche Tipps für die Zeit danach

 

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Ende Juli diesen Jahres ist es wieder soweit, die Auszubildenden im letzten Lehrjahr nähern sich dem Ende ihrer Ausbildungszeit. Und damit kommt gleichzeitig ein neuer Abschnitt ihrer Berufslaufbahn auf sie zu.

Viele Auszubildende hoffen auf die Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis, doch das ist leider nicht immer möglich.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, ist es wichtig, frühzeitig zu planen und aktiv zu werden.

Niemand sollte sich scheuen, den Arbeitgeber rechtzeitig um Informationen zu bitten. Auszubildende können sich erkundigen, ob es schon Überlegungen zur Weiterbeschäftigung gibt und wie die Chancen für eine Festanstellung stehen. Der richtige Zeitpunkt für diese Frage liegt ca. sechs Monate vor dem Ausbildungsende. Nur dann bleibt genug Zeit, die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sich der Auszubildende dann in den letzten Wochen der Ausbildung in Ruhe auf die bevorstehende Abschlussprüfung konzentrieren kann.

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Übernahme im Übrigen verpflichtend. So gibt es beispielsweise in manchen Tarifverträgen Regelungen, die eine zeitlich begrenzte Übernahme nach der Ausbildung vorschreiben.

Arbeitgeber und Azubi können die Verpflichtung zur Übernahme auch individuell vereinbaren. Aber Achtung: Eine solche Absprache ist aber nur wirksam, wenn sie nicht früher als sechs Monate vor dem Ausbildungsende geschlossen wird. Frühere Zusagen nützen rechtlich gesehen nichts.

Eine mündliche Vereinbarung zählt grundsätzlich genauso viel wie eine schriftliche. Auszubildende sollten sich die Zusage aber sicherheitshalber immer schriftlich bestätigen lassen. 

Ihr, als Mitglieder der JAV, habt immer einen Anspruch auf Übernahme nach § 78 a BetrVG. Ihr dürft nur nicht vergessen, den dafür erforderlichen Antrag fristgerecht zu stellen, nämlich drei Monate vor Beendigung der Ausbildung.

Weigert sich der Arbeitgeber den Azubi weiter zu beschäftigen, obwohl eine Übernahme gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelt oder wirksam vereinbart ist, solltet ihr unbedingt den Betriebsrat einschalten.

Außerdem solltet ihr wissen, dass Auszubildende, die nach der Ausbildung im Unternehmen weiterarbeiten - ohne dass über eine Übernahme gesprochen wurde – automatisch übernommen werden, und zwar unbefristet! Das könnt ihr in § 24 BBiG nachlesen.

Ist absehbar, dass ein Auszubildender nicht übernommen wird und ist noch keine Alternative in Sicht, sollte er oder sie sich unbedingt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hier können Auszubildende beraten und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt werden.

Wichtig ist, dass sich Auszubildende mindestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Nur so können sie sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem Ende der Ausbildung sichern – bei verspäteter Meldung drohen dagegen Kürzungen. Falls das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, kann gegebenenfalls mit Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.

Hilfreich ist es auch, sich rechtzeitig über mögliche Alternativen zu informieren. Weiterbildungen werden zum Teil von der Agentur für Arbeit finanziell gefördert. Um die Bewerbungschancen zu erhöhen, können auch Sprachkurse und die Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen von Vorteil sein. Außerdem kommt vielleicht ein Studium in Betracht. Hierfür wird nicht immer vorausgesetzt, dass der Auszubildende das Abitur vorweisen kann. In manchen Fällen kann auch eine bestandene Ausbildung zum Studium berechtigen. Neben den Zulassungsvoraussetzungen kann die Agentur für Arbeit über das immer breiter werdende Spektrum an Studiengängen informieren und weiß, mit welchen Studienfächern sinnvoll auf der bisherigen Ausbildung aufgebaut werden kann.

Kommen diese Möglichkeiten nicht in Frage und möchte der Auszubildende in seinem erlernten Beruf Fuß fassen, führt kein Weg an einer Bewerbung vorbei.

Die Auszubildenden, die sich in einem neuen Unternehmen bewerben, sollten sich darauf einstellen, dass der neue Arbeitgeber sich kritisch nach den Gründen erkundigen wird, die die Übernahme im alten Betrieb verhindert haben. Deshalb sollte man für diese Frage eine gut überlegte Antwort parat halten.

Darüber hinaus gilt das, was für alle Bewerbungen gilt: rechtzeitig mit dem Verfassen des Bewerbungsschreibens beginnen, den Lebenslauf auf den aktuellen Stand bringen und die eigenen Stärken aufzeigen, ohne dabei zu übertreiben.

Folgt die Einladung zum Bewerbungsgespräch, ist schon ein großer Schritt geschafft. Jetzt gilt es, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten. Neben der passenden Kleidung und einer gründlichen Recherche über das Unternehmen sind der erste Eindruck und die Umgangsformen entscheidend. Es kann nicht schaden, sich während des Gesprächs Notizen zu machen und auch selbst aktiv Fragen zu stellen. Außerdem sollte man sich nicht in die Ecke drängen lassen, das Gespräch ist immer eine Prüfung für beide Seiten! Nicht auf jede Frage muss eine Antwort folgen. Näheres zum Thema „Typische, ungewöhnliche und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch“ findet ihr diesen Monat unter der Rubrik „Die JAV fragt“.

Mit ein bisschen Glück kann der Auszubildende mit seiner Bewerbung überzeugen. Die meisten Azubis, die sich nach der Ausbildung arbeitslos melden mussten, haben bereits drei Monate später einen neuen Job.

Wir wünschen euch und euren Kollegen viel Erfolg und die nötige Portion Glück für euer zukünftiges Arbeitsleben!

 

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