Den Rechten und Pflichten der JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) sind in den verschiedenen Gesetzten klar geregelt. Die wichtigsten Gesetze für die JAV-Arbeit findet ihr auf dieser Seite. Eine umfangreichere Zusammenstellung von Gesetzestexten für Arbeitnehmervertreter findet ihr im Bereich Betriebsrat-Gesetzestexte.
Im Betriebsverfassungsgesetz findet ihr z.B. die Regelungen zur JAV-Wahl (§ 60 BetrVG) und weitere Gesetze zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 – 73b)
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet ihr alles zum Thema Berufsausbildung.
Für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Neben Regelungen zu Arbeitszeiten und Ruhepausen finden sich hier auch etwas zum Thema Urlaubsanspruch.