Unsere Tagesveranstaltung ist für viele Arbeitnehmervertreter, die sich einen aktuellen und umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Arbeits-, Sozial- und Europarecht verschaffen möchten, zur unverzichtbaren Institution geworden. Unsere erfahrenen Referenten sind Experten auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts und stellen die oft komplizierten Zusammenhänge praxisnah, verständlich und abwechslungsreich dar. Im Vordergrund stehen dabei die jüngsten gesetzlichen Neuerungen, wichtige Entscheidungen der Gerichte und aktuelle Tendenzen in den jeweiligen Rechtsgebieten, nicht zuletzt aber auch die Auswirkungen des Einsatzes neuer Technologien und Arbeitsformen.
Die Arbeits- und Sozialgerichte in Deutschland, vor allem aber auch der Europäische Gerichtshof, beeinflussen durch ihre Rechtsprechung zunehmend unser Arbeitsleben und die Arbeitsverhältnisse. Hinzu kommen oft nicht vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen, die den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien und die Betriebspartner zum Handeln zwingen. Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen müssen sich, um Ihre Aufgaben sachgerecht zu erfüllen, zeitnah über die dynamische Fortschreibung unseres Rechtssystems informieren.
Arbeitsrecht – Neues aus Gesetzgebung und Rechtsprechung
Sozialrecht – aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Der Klassiker seit über 20 Jahren - mit Top-Referenten
Der Themenplan dieses Seminars wird selbstverständlich bis zum Veranstaltungstag fortlaufend aktualisiert und an die neue Rechtsentwicklung angepasst. Da Sie dieses Seminar über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren Einordnung in die bekannte Rechtsprechung informiert, kann der Besuch dieses Seminars einmal im Jahr im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Hierfür muss sich der Betriebsrat nicht auf ein Selbststudium anhand der ihm zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG 20.12.1995 – 7 ABR 14/95 und BAG 18.01.2012 – 7 ABR 73/10).
Für dieses Seminar können 7 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer eines Betriebs = 499,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 399,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2024 möglich
Seminardauer: 1 Tag
Begrüßung am Seminartag 09:30 Uhr,
Seminarende: 17:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 39
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.