Europarecht für Betriebsräte

Die Rechtsprechung des EuGH in der betrieblichen Praxis


Europarecht für Betriebsräte

§ 37,6
SGB IX
PersR

Ihre Betriebsratsarbeit beeinflusst – oft richtungsweisend für die Zukunft. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten europarechtlichen Entscheidungen und erklären Ihnen die europäischen Rechtsetzungsakte sowie deren überragende Bedeutung für die Praxis. Kurzum: Wir zeigen Ihnen, wie Europa arbeitsrechtlich funktioniert. Dazu erleben Sie die europäische Rechtsprechung hautnah durch einen Besuch* beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Nationales Arbeits- und Sozialrecht muss in vielen Fällen dem Recht der EU entsprechen. Der EuGH hat hier das letzte Wort. Daher wird der Einfluss des europäischen Rechts und vor allen Dingen des EuGH auf das nationale Recht in Deutschland stetig größer. Fragen der Arbeitszeit, der Urlaubsgewährung, der Arbeitnehmerüberlassung und Diskriminierungsverbote, aber auch Aspekte länderübergreifender Krisenbewältigung haben ihre Wurzeln z. B. in europäischen Richtlinien, Verordnungen oder sogar der Sozialrechtscharta. Es gehört inzwischen zum Handwerkszeug eines guten Betriebsrats, diese Rechtsgrundlagen zu kennen und zu wissen, wie sie vom EuGH umgesetzt werden.

Institutionen der Europäischen Union

Grundlagen europäischen Arbeitsrechts

  • Vertrag über die Verfassung Europas
  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Folgeverträge
  • Charta der Europäischen Union
  • Europäische Sozialrechtscharta, Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte
  • Verordnung, Richtlinie und sonstiger Rechtsetzungsakt
  • Zusammenarbeit von Betriebsräten auf europäischer Ebene

Rechtsschutz bei Verstößen gegen EU-Recht

  • Verfahrensarten
  • Kann der Betriebsrat vor dem EuGH klagen?
  • Berücksichtigung des EU-Rechts vor deutschen Gerichten
  • Rechtsverstöße erkennen und rügen

Aktuelle Auswirkungen der EU-Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis

  • Wirkung des Rechts der Europäischen Union auf das nationale Recht
  • Konsultationsverfahren bei der Massenentlassung
  • Urlaubsanspruch bei der Altersteilzeit
  • Überstundenvergütung bei Teilzeitbeschäftigten
  • Diskriminierung wegen einer Behinderung
  • Gleichbehandlung ohne Rücksicht auf Rasse und ethnische Herkunft
  • Gleichbehandlung bei Nachtarbeitszuschlägen
  • Charakter von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
  • Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Rente
  • Personalgestellung und Leiharbeit
  • Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis
  • Abberufung von Datenschutzbeauftragten
  • Arbeitnehmerüberlassung, Equal-Pay und Gesamtschutz

Besuch* des EuGH mit Sitzungsteilnahme

* Sollte der Besuch des Europäischen Gerichtshofs nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen Wichtig: Der EuGH verlangt für den Einlass in das Gebäude im Vorfeld eine namentliche Auflistung aller Besucher mit Geburtsdatum. Ihre verbindliche Anmeldung benötigen wir daher ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis zur Vorlage beim Einlass mit.

Besondere Vorteile

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

 

§ 37,6

Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer eines Betriebs = 1.599,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.499,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2024 möglich

Seminardetails

Seminardauer: 4,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 95 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Sehr gut vorbereitet. Viel Praxisfälle. Sehr anschaulich. Der Besuch beim EuGH war sehr gut organisiert. Sehr beeindruckend! Empfehlenswert!"
Teilnehmer dieses Seminars in Trier

"Sehr gut fand ich den Besuch am EuGH, vor allem keine zeitliche Begrenzung der Besichtigung und sehr kompetente Führung."
Teilnehmer dieses Seminars in Trier

"Der Besuch beim EuGH war der Hammer, Führung dort im EuGH."
Teilnehmer dieses Seminars in Trier

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