Ersatzmitglieder

Wann und wie Ersatzmitglieder nachrücken ist gesetzlich fixiert. Kommt das Ersatzmitglied zum Einsatz muss es alle Aufgaben eines ordentlichen Mitglieds übernehmen. Dafür sind grundlegende Kenntnisse über die Rechte, Pflichten und Arbeitsweise des Betriebsrats notwendig.