Auf den Punkt: Alle JAV-Mitglieder und Betriebsräte, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitwirken, sind in diesem Seminar ebenso richtig wie bereits bestellte Wahlvorstandsmitglieder. Wir geben Ihnen nicht nur praktische Tipps, sondern mit Hilfe unseres Fristenrechners und unserer Formulare und Checklisten können Sie Schritt für Schritt die JAV-Wahl rechtssicher durchführen. Damit wird die Wahl mit Sicherheit ein voller Erfolg.
Hintergrund: Eine transparente, rechtssichere und reibungslose Wahl ist notwendige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start der JAV! Die amtierende JAV und der Betriebsrat sind jetzt gefordert. Zuallererst muss ein Wahlvorstand bestellt werden und viele weitere Formalien stehen auf der Tagesordnung: Wahlverfahren bestimmen, Wählerliste erstellen, Wahlausschreiben aufhängen – bis die Wahl dann mit der Stimmabgabe richtig losgeht. Was auf diesem Weg alles zu beachten ist und welche Regeln besonders wichtig sind, lernen Sie in unserem Seminar zur JAV-Wahl.
Grundlagen der JAV-Wahl
Bestellung des Wahlvorstandes und Rechtsstellung der Mitglieder und Nachrücker
Vorarbeiten und Durchführung der Wahl
Wahlergebnis und konstituierende Sitzung
Wahlanfechtung und Ungültigkeit der Wahl – und nun?
Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 2,0 Tage
Teilnehmeranzahl: max. 15 Personen
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.