Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Die Anliegen des Betriebsrats werden ständig auf die lange Bank geschoben? In der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber flammen immer wieder Konflikte auf? Der Betriebsrat hat in der Sache Recht, setzt sich aber selten durch? Wer etwas erreichen will, braucht dazu eine Strategie. Strategie ist zielorientiertes Handeln, das die Überlegungen des Verhandlungspartners einbezieht – ein Muss für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit, will man nicht Spielball unterschiedlicher Interessen im Betrieb werden, sondern selbst das Ruder in der Hand behalten. Der Betriebsrat hat für seine Strategiefindung einen rechtlichen Rahmen zu beachten, den er gut kennen und als Gremium geschlossen nutzen sollte.
Auf den Punkt: In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die wesentlichen Grundlagen zur Strategieentwicklung im Gremium und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Sie erfahren den rechtlichen Hintergrund dazu und lernen Strategieinstrumente kennen, die es Ihnen ermöglichen, im Betriebsrat lang- und mittelfristig zu planen, gemeinsame Positionen zu formulieren und diese gegenüber dem Arbeitgeber konsequent und erfolgreich zu vertreten!
Rechtliche Rahmenbedingungen: Theorie und Praxis
Systematische (Verhandlungs-)Strategien: Grundlagen und Einflussfaktoren
Ausrichtung der Betriebsratsarbeit: strategisch planen – konsequent agieren
Schulungsanspruch
Seminare mit dieser Kennzeichnung vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Auch Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, der in § 179 Abs. 4 SGB IX geregelt ist.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie hier
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Seminardauer: 2,0 - 3,0 Tage
Teilnehmer: max. 14 Personen
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.