Hierzu gehören vor allem Kenntnisse im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz. Die Teilnahme von Betriebsräten an Schulungsveranstaltungen zum Erwerb von Grundkenntnissen bezüglich dieser fachlichen Kompetenz ist auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) abgesichert. Des Weiteren sind betriebswirtschaftlich/ökonomische Kenntnisse von grundlegender Bedeutung. Für den Arbeitgeber ist gerade derjenige Betriebsrat ein kompetenter und ernst zu nehmender Gesprächspartner, für den betriebswirtschaftliche und ökonomische Zusammenhänge und Kennzahlen keine Fremdwörter sind und der nicht nur juristisch, sondern auch ökonomisch zu argumentieren versteht!
Die methodische KompetenzMethodische Kompetenz zeigt sich in der Betriebsratsarbeit, wenn Betriebsräte offene, unklare Problem- und Aufgabenstellungen für sich und andere strukturieren sowie systematisch angehen können. Hierfür benötigen Betriebsräteö geeignete Managementtechniken, die für die alltägliche Betriebsratstätigkeit wichtiges Handwerkszeug bieten, z.B. Problemanalyse, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Präsentationstechniken, zielorientierte Projektplanung, Konfliktmanagement.Ein Betriebsratsmitglied sollte:
Damit ist die Fähigkeit gemeint, im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld selbständig, umsichtig, verantwortungsbewusst und für alle Beteiligten nutzbringend zu handeln. Dazu gehört eine grundsätzliche Achtung vor dem anderen Menschen ? und dies erst einmal unabhängig von Positionen, Leistungsfähigkeit oder bestimmten persönlichen Eigenschaften.
ür die Betriebsratsarbeit bedeutet dies, den Gestaltungsspielraum, den das Mandat eines Betriebsratsamtes bietet, sorgfältig für die Interessen einzelner Mitarbeiter und der gesamten Belegschaft wahrzunehmen.
Der unterschiedliche Vertretungsauftrag zwischen Arbeitgeber (Unternehmensinteressen) und Betriebsrat (Arbeitnehmerinteressen) führt oftmals zwangsläufig zu konträren Positionen, die immer wieder ein Aushandeln und Klären im persönlichen Kontakt mit den betroffenen Parteien bedürfen. Es ist dabei wichtig, dass das verhandelnde Betriebsratsmitglied in der Lage sein muss, persönliche Interessen oder auch Betroffenheiten weitestgehend ausser Acht zu lassen, um das Gesamtinteresse der Belegschaft und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens im Auge behalten zu können.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ausserdem, dass beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen immer mehr die Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten gefordert wird, was eher durch Haustarifverträge und Betriebsvereinbarungen möglich erscheint. Damit entsteht für viele Betriebsräte ein neues Handlungsfeld und in Folge dieser Aufwertung der betriebspolitischen Seite des Betriebsratsamts eine weitergehende Verantwortung. Nicht zuletzt wird auch die individuelle Beratung von Mitarbeiterinnen in verschiedenen Konflikt- und Notlagen zunehmend eine Rolle in der Betriebsratsarbeit spielen.
Ein Betriebsrat braucht daher ein breites Verhaltensspektrum und die persönlich-soziale Kompetenz, jeden Einzelfall bzw. Konfliktfall sorgfältig einschätzen zu können, um angemessen handeln zu können. Dass dies nicht immer leicht ist, wird verständlich, wenn man berücksichtigt, dass er sich nicht selten unterschiedlichen, zum Teil gegensätzlichen Erwartungen ausgesetzt sieht, die von aussen an die verschiedenen Rollenaspekte des Betriebsratsamtes gerichtet werden und die seine persönlich-soziale Kompetenz fordern.