Die Weihnachtszeit und somit auch die Zeit des Beschenkens ist da. Neben der Zeit im Kreis ihrer Lieben wünschen sich viele Arbeitnehmer auch eine kleine finanzielle Spritze von ihrem Arbeitgeber zum Jahresende. Laut Statistik wird dieser Wunsch auch jedem 2. Arbeitnehmer in Deutschland erfüllt. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber bei der Höhe des Weihnachtsgeldes zwischen seinen Arbeitnehmern differenziert? Darf er das? Damit beschäftigen wir uns diesmal in der Frage des Monats:
Erst einmal gilt: Bei Weihnachtsgeld handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben.
Wenn es um die Auszahlung von Weihnachtsgeld geht und zwischen den Arbeitnehmern differenziert wird, fragen sich viele, ob es bei so einer "Ungleichbehandlung" wirklich mit rechten Dingen zugegangen ist. Darf der Arbeitgeber überhaupt bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes zwischen den Mitarbeitern differenzieren?
Ja, das darf er. Zwar wird der Arbeitgeber durch den Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln, sofern nicht ein sachlicher Grund für die Differenzierung gegeben ist. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass eine Ungleichbehandlung zwischen den Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, wenn diese Ungleichbehandlung auf nachvollziehbaren, plausiblen Gründen beruht. Genau diese Differenzierungsgründe hat der Arbeitgeber in einem eventuellen Rechtsstreit nachvollziehbar darzulegen.