Kein Kandidat kann gewählt werden, wenn er den Mitarbeitern nicht bekannt ist. Wahlbewerber dürfen sich deshalb vorstellen und für ihre Kandidatur werben. Sollten sie daran gehindert werden, ist das als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zu werten.
Nachdem wir das nun wissen, kann es also losgehen. Aber mit welchen Inhalten?
Das hängt davon ab, welches Ziel Sie jeweils verfolgen:
Wenn Sie nicht selbst gezielt auf Ihre "Wunschkandidaten" innerhalb der Belegschaft zugehen, stünden Sie möglicherweise (nahezu) ohne neue Wahlbewerber da. Woran liegt das?
Häufig hat die Belegschaft keine genaue Vorstellung davon, was als Betriebsrat zu tun ist. Hier hilft regelmäßige Information! Neben Berichten über Ihre konkreten Tätigkeiten und Projekte in der ablaufenden Amtsperiode geht es zu allererst um die Vorstellung der gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsrats, nämlich:
Ein anderer Grund für das vermeintlich mangelnde Interesse ist die Sorge vor einer noch höheren Arbeitsbelastung. Informieren Sie deshalb darüber, dass
Etliche Kollegen fürchten zudem, mit dem Engagement im Betriebsrat der eigenen Karriere zu schaden. Nehmen Sie ihnen diese Sorge, indem Sie auf den speziellen Schutz der Betriebsratsmitglieder hinweisen:
Um für Ihre Kandidatur zu werben, ganz gleich ob erstmals oder für Ihre Wiederwahl, haben wir auf unserer speziellen Internetseite www.betriebsratswahlen.de einiges für Sie zusammengestellt.
Hier finden Sie Tipps,
Dann überzeugen Sie alle Ihre Kollegen davon, wie wichtig der Betriebsrat für sie ist!
Zahlreiche Hilfestellungen dazu finden Sie hier.
Und denken Sie daran: Nur wenn allen Arbeitnehmern bekannt ist, dass und wann in Ihrem Betrieb gewählt wird, können sie auch zur Wahlurne kommen. Machen Sie also regelmäßig und über alle "Werbekanäle", die Ihnen zur Verfügung stehen, darauf aufmerksam!
Je öfter und auffallender, desto besser.