IT-Ausschuss - digitale Entwicklung professionell mitgestalten


IT-Ausschuss - digitale Entwicklung professionell mitgestalten

§ 37,6
SGB IX

Wir zeigen Ihnen, wie Sie den hohen Anforderungen im digitalen Zeitalter durch Bildung und Tätigwerden eines IT-Ausschusses gerecht werden. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen aus dem Betriebsverfassungs- und Datenschutzrecht eine bedeutsame Rolle spielen und wie Sie den Ausschuss idealerweise organisieren. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen beispielhaft, wie sich Arbeitgeber den technischen Fortschritt in vielen Bereichen des Arbeitslebens zunutze machen und wie Sie mit Ihren teils sehr starken Mitbestimmungsrechten regulierend eingreifen können.

Die Bildung eines IT-Ausschusses ist fast ein »Muss« für jeden Betriebsrat, um gerade im Bereich der Anwendung neuer Technologien durch den Arbeitgeber nicht tatenlos zusehen zu müssen. Der IT-Ausschuss bildet ein hervorragendes und rechtlich effizientes Podium, um mit dem Arbeitgeber über die Einführung und Anwendung neuer Techniken und Softwarelösungen zu beraten und sie von Anfang an mitbestimmt zu begleiten – auch durch die Vorbereitung und den Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen.

Bildung und Organisation eines IT-Ausschusses

  • Rechtliche Grundlage – ein »weiterer« Ausschuss i. S. d. § 28 BetrVG
  • Besetzung des Ausschusses – eine wichtige (Vor-)Entscheidung
  • Ziele festlegen: von der Entlastung des BR in schwierigen IT-Fragen bis zum Schutz betroffener Arbeitnehmer
  • Wie viele Ausschussmitglieder sind sinnvoll/erforderlich?

Zuständigkeiten und Aufgaben klar definieren

  • Welche Aufgaben sollen wir dem Ausschuss übertragen?
  • Klassische Frage: Aufgabenübertragung vorbereitend oder zur selbstständigen Erledigung?
  • Geschäftsführung des Ausschusses effektiv gestalten
  • Von besonderem Wert: Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Geschäftsführung und IT-Abteilung

Typische Mitbestimmungsbereiche: Neue Technologien und Techniken

  • Überblick über die wichtigsten Regelungsgegenstände im digitalen Zeitalter
  • Technische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Die neue Wunderwaffe: Künstliche Intelligenz (KI)
  • Immer im Auge behalten: Datenschutzrecht nach BDSG und EU-DSGVO

Elementare Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im IT-Bereich

  • Schon bei der Planung: Mitwirkung beim geplanten Einsatz z. B. von KI
  • Starkes Mitbestimmungsrecht bei technischen Kontrolleinrichtungen – auch bei Updates?
  • Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten
  • Instrumente zur Regelung der IT-Mitbestimmung – Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • Professionelle Unterstützung – der externe Berater nach § 80 Abs. 3 BetrVG

IT-Betriebsvereinbarung – Tipps zur rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Standardelemente einer IT-Betriebsvereinbarung
  • Vorbehalte und Verwertungsverbote: besondere Mechanismen zum Schutz der Belegschaft
  • Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung – typische Regelungen im IT-Bereich
  • Effektive Überwachung der Einhaltung der IT-Betriebsvereinbarung

Schulungsanspruch

Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. und 2. Teilnehmer 1.399,00 EUR
3. Teilnehmer 1.299,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr
Seminarende 12:30 Uhr

Teilnehmer ca.18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 80 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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