Wir zeigen Ihnen, wie Sie den hohen Anforderungen im digitalen Zeitalter durch Bildung und Tätigwerden eines IT-Ausschusses gerecht werden. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen aus dem Betriebsverfassungs- und Datenschutzrecht eine bedeutsame Rolle spielen und wie Sie den Ausschuss idealerweise organisieren. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen beispielhaft, wie sich Arbeitgeber den technischen Fortschritt in vielen Bereichen des Arbeitslebens zunutze machen und wie Sie mit Ihren teils sehr starken Mitbestimmungsrechten regulierend eingreifen können.
Die Bildung eines IT-Ausschusses ist fast ein »Muss« für jeden Betriebsrat, um gerade im Bereich der Anwendung neuer Technologien durch den Arbeitgeber nicht tatenlos zusehen zu müssen. Der IT-Ausschuss bildet ein hervorragendes und rechtlich effizientes Podium, um mit dem Arbeitgeber über die Einführung und Anwendung neuer Techniken und Softwarelösungen zu beraten und sie von Anfang an mitbestimmt zu begleiten – auch durch die Vorbereitung und den Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen.
Bildung und Organisation eines IT-Ausschusses
Zuständigkeiten und Aufgaben klar definieren
Typische Mitbestimmungsbereiche: Neue Technologien und Techniken
Elementare Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im IT-Bereich
IT-Betriebsvereinbarung – Tipps zur rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung der Beteiligungsrechte
Schulungsanspruch
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
1. und 2. Teilnehmer 1.399,00 EUR
3. Teilnehmer 1.299,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr
Seminarende 12:30 Uhr
Teilnehmer ca.18
Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. |
Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
12:30 Uhr | Seminarende | |
12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. |
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.