Außertarifliche Angestellte

Mitbestimmung bei Eingruppierung, Arbeitszeit, Entlohnung & Co.


Außertarifliche Angestellte

§ 37,6
SGB IX

Das Seminar ermöglicht Ihnen, typische Interessenkonflikte von AT-Angestellten mit dem Arbeitgeber und die gleichwohl gegebenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erkennen und zu bewerten. Im Seminar lernen Sie, wie Sie die Beteiligungsrechte in Bezug auf AT-Mitarbeiter kompetent in der betrieblichen Praxis um- und durchsetzen können.

Außertarifliche Angestellte (AT) sind Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht vom Tarifvertrag erfasst wird, weil ihre Tätigkeit höher bewertet wird als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Das ist eine zwar beachtliche Besonderheit, aber auch die einzige. Im Übrigen greift grundsätzlich die volle Mitbestimmung. Der AT-Status birgt regelmäßig in mehreren Punkten Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, nämlich bei Einstellung und Eingruppierung, bei Änderung und Kontrolle der Arbeitszeit und bei Entlohnungsgrundsätzen.

Wer ist AT-Angestellter?

  • Kennzeichen und Voraussetzungen von AT-Angestellten
  • Abgrenzung zu den leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG
  • Hilfestellung für die Zuordnung zu den unterschiedlichen Statusgruppen

Arbeitsrechtliche Besonderheiten im AT-Bereich

  • Arbeitsvertragliche Besonderheiten, u. a. bei Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub
  • Kündigungsrechtliche Besonderheiten im AT-Bereich (§ 14 KSchG)
  • Entzug von AT oder Änderungskündigung?

Allgemeine Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten

  • Einstellung und Eingruppierung, Beförderung zum AT-Angestellten
  • Versetzung, Umgruppierung, Kündigung
  • AT-Mitarbeiter und betriebliche Bildungsmaßnahmen

Schwerpunkt Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)

  • Reichweite der Beteiligung des Betriebsrats in Entgeltfragen
  • Veränderung übertariflicher Entgeltanteile und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei Prämien, Incentives und Co.
  • Einsicht in die Gehaltslisten, Mitteilung von Gehaltserhöhungen
  • Betriebsvereinbarung zur Vergütung der AT-Angestellten
  • Stellenbewertung als Mittel der Gehaltsgruppenbildung
  • Leistungszulagen im AT-Bereich
  • Statuserhalt von AT bei Tariferhöhungen

Aktuelle Probleme im Bereich der AT-Angestellten

  • Ausbeutung durch entgrenzte Arbeit und Arbeit in der Freizeit
  • Erwartung der ständigen Erreichbarkeit im AT-Bereich
  • AT durch Ansiedelung zwischen zwei Tarifgruppen - legal oder Manipulation?
  • Vertrauensarbeitszeit - fairer Deal für herausgehobene Vergütung oder Missbrauchsmodell?
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. und 2. Teilnehmer eines Gremiums = 1.549,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend um19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Herausragende Kompetenz des Referenten."
Teilnehmer dieses Seminars in München

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