Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Kernthema der Betriebsratsarbeit. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften bieten Regelungsmöglichkeiten und -bedarfe, die viele Betriebsräte auch aktiv für die Gestaltung eines sicheren, die Gesundheit der Mitarbeiter schützenden Arbeitsumfelds nutzen. Ob Stress, psychische Belastung oder BEM: Damit kein Flickenteppich an Regelungen entsteht oder Risiken nur von Fall zu (Un-)Fall auf die Tagesordnung kommen, sollte durch eine Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eine systematische Regelung für den Betrieb geschaffen werden. Nur ein zur betrieblichen Gesamtsituation passendes, möglichst umfassendes Konzept bietet optimalen Schutz.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie, wie die ideale Betriebsvereinbarung im Arbeits- und Gesundheitsschutz aussieht, welche Regelungspunkte enthalten sein sollten und welche Wege der Betriebsrat zu ihrer erfolgreichen Einführung und Umsetzung gehen kann. Sie arbeiten an konkreten Beispielen aus der Praxis und Ihrem Betrieb.
Rechtlicher Regelungsrahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unterschiedliche Themenbereiche und mögliche Lösungen
Organisationsrechtlicher Rahmen der Betriebsvereinbarung
Konkretes Arbeiten an Muster-Betriebsvereinbarungen
Schulungsanspruch
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Seminardauer: 2 - 2,5 Tage
Teilnehmer: max. 20
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.