Die Betriebsvereinbarung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Starke Regelungen für optimale Sicherheit im Betrieb


Die Betriebsvereinbarung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 37,6
SGB IX

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Kernthema der Betriebsratsarbeit. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften bieten Regelungsmöglichkeiten und -bedarfe, die viele Betriebsräte auch aktiv für die Gestaltung eines sicheren, die Gesundheit der Mitarbeiter schützenden Arbeitsumfelds nutzen. Ob Stress, psychische Belastung oder BEM: Damit kein Flickenteppich an Regelungen entsteht oder Risiken nur von Fall zu (Un-)Fall auf die Tagesordnung kommen, sollte durch eine Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eine systematische Regelung für den Betrieb geschaffen werden. Nur ein zur betrieblichen Gesamtsituation passendes, möglichst umfassendes Konzept bietet optimalen Schutz.

Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie, wie die ideale Betriebsvereinbarung im Arbeits- und Gesundheitsschutz aussieht, welche Regelungspunkte enthalten sein sollten und welche Wege der Betriebsrat zu ihrer erfolgreichen Einführung und Umsetzung gehen kann. Sie arbeiten an konkreten Beispielen aus der Praxis und Ihrem Betrieb.

Rechtlicher Regelungsrahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Die Betriebsvereinbarung als »Gesetz des Betriebs«
  • Freiwillige und erzwingbare Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Rahmenregelungen und risikobezogene Themenbereiche
  • Rechtswirkungen der Betriebsvereinbarung

Unterschiedliche Themenbereiche und mögliche Lösungen

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Mobbing, Schikane und Benachteiligung
  • Risikobereich Bildschirmarbeit
  • Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung
  • Risiken durch Emission, Maschinenbetrieb u. ä.

Organisationsrechtlicher Rahmen der Betriebsvereinbarung

  • Ablauforganisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes
  • Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen Regelungen
  • Koordination mit dem Arbeitsschutzausschuss
  • Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten

Konkretes Arbeiten an Muster-Betriebsvereinbarungen

  • Typische Regelungen im Praxistest
  • Welche Regelungsbereiche sind für meinen Betrieb besonders wichtig?
  • Ein Problem, viele Lösungswege - welcher Weg ist für unseren Betrieb der Beste?
  • Diskussion und Analyse mitgebrachter Vereinbarungen und Entwürfe

Schulungsanspruch

Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Seminardauer: 2 - 2,5 Tage

Teilnehmer: max. 20

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