Der Arbeits- und Gesundheitsschutz erlangt in den Unternehmen eine zunehmend höhere Bedeutung. Berufliche Anforderungen steigen, der Stressfaktor wird für viele Arbeitnehmer zu einem gesundheitlichen Problem. Arbeitgeber und Betriebsrat sind daher dringend dazu angehalten, den drohenden Gesundheitsgefahren entgegenzutreten und präventiv tätig zu werden. Hierzu bedarf es u. a. vertiefter Kenntnisse der einschlägigen Arbeits- und Gesundheitsvorschriften und einer engen Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern.
Auf den Punkt: Dieses Seminar aktualisiert und verfeinert Ihre Kenntnisse im breit gefächerten Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. So sind Sie in der Lage zu kontrollieren, ob und wie der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten ausreichend nachkommt. Sie können mit Hilfe von Behörden und z. B. den Berufsgenossenschaften dafür sorgen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur auf dem Papier besteht, sondern praxisnah und effektiv in Ihrem Betrieb umgesetzt wird.
Schwerpunkte und Rechtsgrundlagen
Wichtige Verordnungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Einbindung der Betriebsräte in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hilfe durch Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörden
Schulungsanspruch
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz I« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2-3 Tage
Teilnehmer: max.20
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.